Aus dem Gemeinderat 2011

Das Bürgerforum ist eine unabhängige Wählergruppe, die sich in Dormitz
für eine menschen- und umweltgerechte Politik ohne Parteibindung einsetzt. Zu
diesem Zweck beteiligt sich das Bürgerforum Dormitz (BfD) an den Gemeinderatswahlen.
Mitglieder des Gemeinderates sind Frau Karin Weber (seit 1990) und Frau Irina Stäblein (seit 2008).
Wir kommentieren an jeweils kurz nach den Gemeinderatssitzungen die Inhalte und
Diskussionen zu den Tagesordnungspunkten.
Dabei sind im Gegensatz zum offiziellen Protokoll das später im Mitteilungsblatt durch die Gemeinde
veröffentlicht wird, nicht alle Themen der Sitzung wiedergegeben und die Meinung des Berichterstatters
und des Bürgerforums Dormitz eingeflossen (kursiv gedruckt).
Hier finden Sie die alten Kommentare zu den Sitzungen aus dem Jahr 2011:
- Sitzung vom 25.1.
- Sitzung vom 22.2.
- Sitzung vom 22.3.
- Sitzung vom 10.5.
- Sitzung vom 7.6.
- Sitzung vom 2.8.
- Sitzung vom 6.12.
Zur Gemeinderatssitzung vom 25.Januar 2011 schreibt Irina Stäblein:
Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß geladen, der Gemeinderat ist beschlussfähig. Gemeinderat Scharf ist entschuldigt:
Die Niederschrift vom 8.12.2010 wird genehmigt.
TOP 2 - 6 Bauanträge
Antrag aus Top 5 entfällt.
Alle gestellten Bauanträge werden unter bestimmten bautechnischen Auflagen genehmigt. Bei den gewünschten Abweichungen waren alle beteiligten Nachbarn einverstanden.
Dem Einwand des Bürgermeisters, dass zukünftige Baugebiete nicht mehr mit der Menge der bisher verlangten Bauvorschriften geplant werden sollen, statt dessen eine recht freie Baugestaltung ermöglichen, kann ich mich nur anschließen.
TOP 7
Antrag zu Werbetafel
Eine Beleuchtung einer Werbtafel an der Hauptstrasse ist nicht zulässig, ansonsten kann nach den in der Gemeinde üblichen Bedingungen eine letzte Werbetafel an dieser Stelle aufgestellt werden.
Beschluss: 12:0.
TOP 8 Niederlegung des Amtes des Ehrenamtes des Behindertenbeauftragten
Diesem Antrag wird entsprochen. Die Gemeinde spricht Herrn Barthel einen Dank für die Ausführung dieser Aufgabe aus.
Vorschläge für einen Nachfolger werden entgegengenommen.
TOP 9 Ferienbetreuung 2011
Nach einer Umfrage bei den Eltern der Grundschule ergab sich ein Bedarf, für mehr als 8 Kinder, in der Zeit der ersten Sommerferienwoche. Es wird eine Betreuung von 6 Std/Tag stattfinden. 1 Erzieherin in Vollzeit , eine weitere in Teilzeit, für die Betreuung vorgesehen. Von der Gemeinde werden die Personalkosten zu 20% und die Sachkosten komplett getragen. Es bleibt für die Eltern eine Betrag von 20€/Kind/Tag zu zahlen.
Sollten noch weitere Meldungen für die angefragten Ferientag in den Osterferien und in der letzten Sommerferienwoche eingehen, kann u.U. auch dann eine Betreuung stattfinden.
Beschluss: 12:0
Mit diesem Beschluss werden die Familien unterstützt und können berufliche Planungen auch rechtzeitig bedenken. Die Gemeinde behält ihren familienfreundlichen Charakter, und gibt hoffentlich auch immer für die Zukunft diese Planungssicherheit. Einzig bei den Abfragemodalitäten wäre es gut schon vorab den Eltern einen Kostenrahmen zu nennen.
TOP 10 Winterdienst
In den bisherigen Wochen des Winters hat krankheitsbedingt nur ein Mitarbeiter der Gemeinde die Arbeit des Räumens und Streuens der Straßen übernommen und dies in hervorragender und freundlicher Art und Weise. Insgesamt ist das Ergebnis positiv in Anbetracht der Mengen Schnee zu sehen, eine Anruferliste in der Verwaltung ergab: 50 % der Bürger beschwerten sich über das Räumen und 50 % beschwerten sich über das Nicht Räumen. Somit bleibt die Räum- und Streuordnung beibehalten.
Die Ausspülungen am Brandbach mussten mit Flusssteinen an den kritischen Stellen und den Fällungen einiger Bäume in Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Ingenieurbüro Insuma behoben, bzw.gesichert werden. Die Kosten dafür werden in einem angepassten Haushalt für Instandhaltung aufgeführt.
Zur Gemeinderatssitzung vom 22.02.2011 schreibt Weber Karin:
Die Gemeinderatsmitglieder sind vollzählig erschienen und somit beschlussfähig.
TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2011
wurde bei Punkt 9 Ferienprogramm auf Antrag von Frau Weber ergänzt:
„Bei künftigen Umfragen sollen die ungefähren Kosten der Betreuung im Vorfeld bekannt gegeben werden.“
TOP 2 Bauantrag Friede, Karlsbaderstraße
wird unter Auflagen genehmigt. Die Außenanlagen sind nicht Bestanteil des Beschlusses.
Beschluss 13:0
TOP 3 und 4: Bauanträge Singer/Lindner und Singer/Justin in der Leutmannsdorfer Straße
zur Kenntnis da im Freistellungsverfahren
TOP 5: Bauantrag Jonuscheit/Stübinger in der Frankenstraße
Wird unter Auflagen und Befreiungen vom Bebauungsplan genehmigt.
Es muss eine Zisterne mit 6 cbm errichtet werden.
Beschluss 13:0
TOP 6: Bauantrag Müller in der Schulstraße;
Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Zufahrtsstraße und Carport.
Der Bauantrag wird unter Auflagen genehmigt.
TOP 6b: B. Schmitt stellt einen Antrag auf namentliche Abstimmung
Beschluss 9 : 4
G.Schmitt, E. Mirsberger, G.Rauh, G.Singer, H.Bezold, E.Scharf, K.Weber, I.Stäblein stimmten für den Bauantrag
B.Schmitt, L.Geyer, L.Schmidt, M.Mirsberger stimmten gegen den Bauantrag
Die Argumente von zwei Bürgern (B.Schmitt und E. Schmitt), die sich im Vorfeld gegen den Bau aussprachen konnten, konnten mehrheitlich entkräftet werden.
Die Herstellung und Kosten der Zufahrt übernimmt der Bauwerber und wird nicht öffentlich gewidmet, daher ist das Anlegen eines Wendehammers aus aktiven Brandschutzgründen nicht erforderlich.
Für das Oberflächenwasser muss eine 10 cbm Zisterne errichtet werden.
Das Landratsamt macht eine Ausgleichsmaßnahme für das Bauen im Außenbereich geltend: Anlegen einer einheimischen Hecke (70 m x 5 m) außerhalb des Baugrundstückes am nördlichen Bereich des Baugrundstückes angrenzend.
Die Verkehrssicherheit auf der Schulstraße wird durch den Wegfall des Schulbusverkehrs im kommenden Jahr erheblich entlastet.
Bei auftretenden Gefahren regt das Bürgerforum eine Verkehrsschau mit der Polizei an, um evtl. eine Ausweisung zur Spielstraße umzusetzen.
Im Zuge der Baumaßnahme ist jedoch sehr zu bedauern, dass der ehemalige Weg zur Mutter Gottes Statue verbaut wird, hier wäre ein Entgegenkommen des Bauwerbers von Vorteil für die gesamte Dormitzer Bevölkerung gewesen.
TOP 7: Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung auf Abbruch eines Holzschuppens
Die Genehmigung zum Abbruch des Holzschuppens an der Hauptstraße 25 wird erteilt. Die Sanierungsplaner, Topos team erheben ebenfalls keine Einwände.
Beschluss 13 : 0
TOP 8: Antrag Bürgerforum Dormitz. Neugestaltung des Grünstreifens entlang der Schwabachstraße nach den Richtlinien des Netzwerkes „Blühende Landschaften“
Der Gemeinderat folgt dem Antrag des Bürgerforum Dormitz und legt einen Blühenden Streifen auf der gesamten Breite rechts der Schwabachstraße Richtung Leuchtturm nach den oben genannten Richtlinien an. Im Vorfeld soll der Boden untersucht werden, um die geeignete Saatmischung zu finden. Die Ansaat ist auf 5 Jahre ausgelegt, dann muss erneut eingesäht werden. Für die Gemeindearbeiter erleichtert sich der jährliche Arbeitsaufwand, da nur max. 1 x gemäht wird.
Beschluss 13 : 0
Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und Co. Sind unersetzlich. Als Blütenbestäuber sorgen sie für die Vielfalt von Pflanzen und Tieren. Doch wo finden diese Insekten heute noch Nahrung? Auf Feldern und Wiesen, öffentlicher Flächen und in Gärten blüht es immer weniger. Die Feldraine in unserer Dormitzer Kulturlandschaft sind nahezu verschwunden, teilweise wird sogar der Straßenschotter unterpflügt. Das Bürgerforum will das ein wenig ändern! Es bieten sich dazu in erster Linie öffentliche Flächen an, die als Vorbild dienen können, wie z.B. wie jetzt beschlossen die Grünfläche entlang der Schwabachstraße unter den Obstbäumen. Weitere Flächen können in Zukunft folgen. Durch die Ansaat von Blütenmischungen können wir unsere Landschaft optisch aufwerten und sie gleichzeitig wieder attraktiver gestalten. So erhöht sich die Lebensqualität und der Erholungswert der Landschaft auch für uns Menschen Weitere Informationen finden Sie auch unter „Landwirte können Bienen retten!“„Insektenfreundliche Stilllegung einjährig“, „Insektenfreundliche Stilllegung mehrjährig“ und „Saatgutvorschläge. Oder unter: http://www.bluehende-landschaft.de In diesem Sinne, lasst uns eine blühende Landschaft gestalten, in der Mensch und Tier sich wohlfühlen.
TOP 9: Neubenennung eines Behindertenbeauftragten der Gemeinde Dormitz
Benannt wird Herr Dr. Siegfried Olschner, der bereits sein Einverständnis mitteilte.
Beschluss 13 : 0
Das Bürgerforum Dormitz freut sich sehr ein Mitglied aus seinen eigenen Reihen als Behindertenbeauftragten der Gemeinde Dormitz begrüßen zu können. Ein Mann mit vielen Erfahrungen und Einblicken in die Behindertenarbeit lässt auf viele positive Impulse in diesem Bereich hoffen.
TOP 10: Zulassungen zur Dormitzer Kirchweih
Zugelassen sind die alt bewährten Fahrgeschäfte des Herrn Klotzenbbücher, Der Schausteller Czasny wird wegen Platzmangel nicht zugelassen.
Beschluss 13 : 0
TOP 11: Antrag zur Geschäftsordnung: Bauvoranfrage Schleifer Einfamilienhaus in der Schulstraße
Unter bestimmten Auflagen wird diese Bauvoranfrage positiv beschieden.
Beschluss 13 : 0
Informationen des 1. Bürgermeisters G. Schmitt:
Die Ampelschaltung ist nach den vorgegebenen Richtlinien eingestellt. Der Fußgänger hat nach dem Drücken 32 sec zu warten bis er überqueren kann.
Nach dem Drücken dauert es 29 sec bis die Autoampel von Grün auf Gelb umschaltet > dann 3 sec Gelbphase > dann 3 sec Rotphase > dann Die Grünphase für Fußgänger 10 sec lang.
Ferienbetreuung
Der momentan verbindliche Bedarf beläuft sich nach Bekanntwerden der Kosten auf lediglich 4 Kinder am 03.08. und 04.08.11 und auf 3 Kinder am 05.08.11.
Falls keine weiteren Kinder hinzukommen, wird es keine Ferienbetreuung in Dormitz geben.
Waldfriedhof
Herr Bgm Schmitt stellt einen Stelen- Entwurf von Herr Bieren, Bildhauer aus Effeltrich vor. Die Stelen sollen sich künstlerisch in den Friedhof einfügen. Sie dienen zur Anbringung von Tafeln für die Verstorbenen, die Urnen selbst finden ihre letzte Ruhestätte unter Bäumen, die noch gepflanzt werden. Angedacht ist der nördliche Bereich des Friedhofes.
Hinweise von Gemeinderatsmitlieder:
Stäblein: Auspülungen der Verbindungsstraße Rosenbacher Straße
-> wird nach dem Winter wieder hergestellt.
L. Schmitt: Aufstellen des Geschwindigkeitsmessers ->soll in der Brauereistraße erfolgen
L. Geyer: Die Straße auf den Hüttenberg ist in desolaten Zustand.
Herr Bgm. Schmitt sagt eine Aufforderung zur Wiederherstellung an die Eigentümer unter Hinweis der Verkehrssicherungspflicht zu. Notfalls wird eine Anordnung verfügt.
Zur Gemeinderatssitzung vom 22.3.2011 schreibt Irina Stäblein:
Gemeinderatsmitglied Bruno Schmitt ist entschuldigt
TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
TOP 2 Vorstellung des Entwurfes 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern bes. Region Oberfranken West
Verteilt wurde der Entwurf des 7. Ausbauplanes für Staatsstraßen in Bayern, auch eine Entwurfszeichnung lag in der Sitzung vor. Die Ortsumgehung Dormitz ist in Dringlichkeitsstufe 1UEB (1. Dringlichkeit Überhang) vorgerückt.
Der Gemeindrat stimmt dem Entwurf zu
Beschluss 10: 2 ( Weber/Stäblein)
Die Äußerung im Gemeindrat waren überwiegend befürwortend zu der Stufung der Dringlichkeit und der zu beplanenden Lage der Ortsumgehung. „Hauptsache die Umgehung kommt so schnell wie möglich, egal wie laut es da hinten wird...“.
Wir hingegen meinen, dass diese Stufung der Dringlichkeit unbegründet ist. Verkehrstechnische Gesamtkonzepte für die Region nach Erlangen und in Erlangen werden nicht aufgezeigt und sind offensichtlich nicht vorgesehen. Einzelumgehungen machen so überhaupt keinen Sinn, kosten unnötig viel Geld, belasten die Natur und damit den Menschen - sie widersprechen jedem gesunden Menschenverstand und zerstören unsere Landschaft nachhaltig.
- obwohl die PkW Belastung nachweislich abnimmt, innerhalb der letzten 2 Jahre um 2000 Fahrzeuge täglich (lt. Zählstelle Uttenreuth).
- obwohl die Bevölkerungszahl abnimmt und veraltet.
- obwohl unsere Naherholungsgebiete unwiderbringlich zerstört werden.
- obwohl die Staats-, Landkreis- und Kommunenkassen leer sind.
- obwohl der Artenschwund von Tieren und Pflanzen zunimmt und somit die Lebensgrundlage und Lebensqualität von uns Menschen immer mehr abnimmt.
- obwohl der Öffentliche Nahverkehr noch immer verbesserungsfähig ist und noch lange nicht ausgereizt ist: z.B. Stadttarif ab Dormitz Richtung Erlangen, Echtzeitanzeigen, Solar- Fahrpläne usw.
TOP 3+ 4 Baumaßnahmen Hauseingangsüberwachung/ Bauvoranfrage
Zustimmung zur Errichtung einer Hauseingangsüberdachung und einer Bauvoranfrage
Beschluss 12:0
TOP 5 Einbeziehung Spielgeld in KiTa Gebühr und Anpassung Buchungsgebühr
Das sogenannte Spielgeld /Materialgeld wird nun künftig in mit der Buchungsgebühr erhoben. Eine Gebührenerhöhung aufgrund der Erhöhung der Bezüge im öffentlichen Dienst wird zum 1.9.2011 eingeführt.
Beschluss 10:2 ( Weber /Stäblein)
Wie schon im März 2010 von uns eingewendet wollen wir nicht, dass die Eltern durch die tariflichen Erhöhungen im Bereich Kindergarten noch mehr belastet werden. Im Gegenteil: wir streben eine Reduzierung der Gebühren an.
TOP 6 Erlass Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2011
Der Haushalt ist knapp bemessen, weitere Kreditaufnahmen sind nicht nötig, neue Wünsche können aber nicht erfüllt werden.
Im Verwaltungshaushalt kann mit 2.229.000€ ein Plus von 78.300€ zu 2010 veranschlagt werden.
Verwaltungshaushalt Einnahmen in Euro
2010 2011 ------------------------------------------------------------------ 195.800 151.000 Schlüsselzuweisungen 925.000 1.015.000 Beteilungsbeitrag Einkommenssteuer 194.000 Kanalbenutzungsgebühr 143.000 Grundsteuer 110.000 Gewerbesteuer 46.000 EON Konzessionsabgabe
Verwaltungshaushalt Ausgaben in Euro
2010 2011 ------------------------------------------------------------------- 685.100 720.000 Kreisumlage 241.100 244.500 Verwaltungsumlage an VG Dormitz 133.500 110.000 Umlage Abwasserverband 132.100 Schulverbände Dormitz / Neunkirchen 45.000 Zuführung an Verwaltungshaushalt
Der Vermögenshaushalt ist auf 234.900 € festgesetzt (2010 waren es 415.000 €).
Es muss sehr gespart werden. Bis auf einen Betrag für den Erwerb eines neuen Kommunalen Fahrzeuges (Ersatz), können nur die notwendigen Ausgaben getätigt werden.
Die Pro Kopf Verschuldung bei 2006 Einwohnern beträgt 551,04 €.
Beschluss 12:0
Die Finanzplanung 2011-2014 enthält entsprechend der Vorhersehbarkeit aufgelistete Ein – und Ausgaben. Diese ist geordnet. Der Haushalt und die Gemeinden sind von Entscheidungen abhängig, die sie nicht beeinflussen können. ( Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen, Anteile Einkommenssteuer)
Beschluss 12:0
Wie in den letzten Jahren haben wir eine knappe Haushaltsplanung. Allerdings kann ich mit der Aussage aus dem Gemeinderat :“... mit Betrieb des Gewerbegebietes wären die Steuereinnahmen drastisch erhöht...“ nichts anfangen. In Dormitz entsprechen die Gewerbesteuereinnahmen ca. 1/10 der Einnahmen aus der Einkommenssteuer. Selbst bei einer größeren Anzahl von gewerbetreibenden Betrieben kämen sie den Einkünften der Einkommenssteuer nicht einmal nahe. Mehr Familien in einem attraktiven Ort hätten eine größere Wirkung.
TOP 7 Schützenfreunde Dormitz
Eine Schießbude der Schützenfreunde zur Kirchweih 2011 wird genehmigt.
Beschluss 12:0
TOP 8 Informationen
Bürgermeister Schmitt:
Nach Überprüfung der Zapfanlage in der Mehrzweckhalle wird diese nicht weiterbetrieben, bei Veranstaltungen könnte eine Brauerei eine solche zur Verfügung stellen
GR Bezold
Vermehrte Verunreinigungen der Strassen und Fußwege durch Pferdemist
Zur Gemeinderatssitzung vom 10.05.2011 schreibt Weber Karin:
Herr Gemeinderat Bruno Schmitt ist entschuldigt, der Gemeinderat ist beschlussfähig.
TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2011
wurde bei Punkt 9 Grabenreinigung auf Antrag von Frau Weber berichtigt:
Es handelt sich hierbei nicht um den Graben „Am Tiefen Weg“, sondern um den Graben entlang der Erleinhofer Straße.
TOP 2 Bauantrag S&P Development Opjekt 11 GmbH & CO.KG Neubau eines Verbrauchermarktes mit Bäckerei/Café und eines Getränkemarktes auf Fl.Nr. 127/6 und 128/1 Bierleinswiesen.
Auf Anfrage teilen die Vertreter von S&P mit, dass derzeit, entgegen den Gerüchten, keine Verhandlungen mit diversen anderen Lebensmittelmärkten für ein Gelände in Neunkirchen verhandelt wird. Eine Teilfläche des Geländes des Discounters ALDI soll derzeit erworben werden. ALDI macht dabei einen Ausschluss für eine Ansiedlung eines Lebensmittelbetriebes geltend.
Baubeginn ist im September 2011, Fertigstellung im März 2012.
Der Mietvertrag beläuft sich auf 15 Jahre und kann dreimal um je 5 Jahre verlängert werden, dies entspricht, lt. Aussage S&P den marktüblichen Verträgen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bierleinswiesen“, in einem Mischgebiet. Die Planung wird dem Gemeinderat seitens eines Vertreters der Firma Sontowski & Partner vorgestellt.
Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
1. Es sind Verkaufsflächen mit einer max. Bruttogeschossfläche von 1.200 m² und einer max. Nettoverkaufsfläche von 900 m² zulässig. Die Bruttogeschossfläche des geplanten Verbrauchermarktes beträgt 1.330,50 m². Die festgesetzte Nettoverkaufsfläche wird eingehalten.
2. Laut Bebauungsplan sollen Flachdächer und geneigte Dächer bis zu 10 ° Neigung in einem Anteil von mind. 50 % der Dachflächen dauerhaft extensiv begrünt werden. Die Antragstellerin beantragt die Dachfläche des Hauptkörpers nicht zu begrünen. Der Hauptkörper soll eine Trapezblecheindeckung erhalten. Die Flachdächer über den Lagerbereichen und den Eingangsvorbauten werden zu 100 % begrünt.
Die Erschließung ist derzeit noch nicht gesichert, hiermit wird erst nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen. Die komplette Erschließung wird von den Bauherren durchgeführt. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde mit der Gemeinde Dormitz geschlossen.
Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen und somit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Bruttogeschossfläche des Verbrauchermarktes sowie der abweichenden Dacheindeckung des Hauptkörpers zu erteilen. Seitens der Bauherren sind Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 vorzulegen.
Beschluss 12:0
Die Entwässerung der 105 Parkplätze soll lt. Planung über unterirdische Rigolen erfolgen, deren Verlauf im Regenrückhaltebecken mündet, dieser wiederum bei Regenspitzenzeiten einen Überlauf in den Selaugraben erhält. Die Randstreifen entlang der Parkplätze werden mit Rasengittersteinen gepflastert, die Parkplätze selbst mit Pflaster ausgelegt und die Zufahrten werden geteert. Nach wie vor bestehen bei mir erhebliche Bedenken, ob diese Maßnahmen zur Versickerung ausreichen und es nicht doch zu teilweisen Überschwemmungen auf anliegenden Grundstücken kommen kann. Das Wasserwirtschaftsamt hat jedoch auf dem Gelände eine Versickerungsfähigkeit von 1,60m errechnet. Die Nachbarunterschriften liegen alle vor.
Der Führbruckweg bleibt im gesamten derzeitigen Verlauf erhalten, es wird lediglich eine Anbindung aus Neunkirchen kommend, mit Hilfe einer Querungshilfe über die neue Einmündung zum Markt, angelegt.
Es bleibt nun zu hoffen, dass die Zeitplanung umgesetzt wird und Dormitz bald einen nach modernen und kundenfreundlichen Gesichtspunkten ausgestatteten EDEKA Einkaufsmarkt erhält.
TOP 3 bis 7:
Es handelt sich hierbei um Bauanträge, Bauvoranfragen und um eine Kenntnisnahme im Freistellungsverfahren zu einem Bauantrag und um einen Antrag zur isolierten Befreiung für eine Gartenzaunanlage.
TOP 8: Breitbandversorgung; Kenntnisnahme von Ausbauplanungen der Telekom
Informationen zur Breitbandversorgung
Ohne Beschluss
Es ist sehr schade, dass sich nur ein geringer Teil der Dormitzer Gewerbebetriebe für eine Verbesserung der Breitbandversorgung ausgesprochen hat. Zugegeben Dormitz hat im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden eine solide Versorgung zwischen 1Mbit/s und 3Mbit/s, jedoch werden in manchen Orten bereits 16Mbit/s angeboten. Für eine moderne Gemeinde muss dies das Ziel sein! Auch die Telekom kann sich auf Dauer dem nicht entziehen, zumal die Alternativen, wie die LDE- Technik (per Funk) in den Startlöchern sitzen! Die Gemeinde Dormitz wird sich weiter am Laufenden halten und sich vor allem über die evtl. Gesundheitsgefährdung der LDE- Technik informieren.
TOP 9: Haushaltssatzung für das Jahr 2011; Kenntnisnahme von der Genehmigung des Landratsamtes Forchheim vom 18.04.2011
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des Landratsamtes Forchheim vom 18.4.2011 über die Genehmigung des Haushaltsplanes Dormitz für das Jahr 2011 zur Kenntnis.
Auszug aus dem Brief der Kommunalaufsicht des Landratsamtes vom 18.04.11:
„Hinweis: Die freie Finanzspanne ist gering. Wir empfehlen deshalb Maßnahmen zur Steigerung der Ertragskraft des Verwaltungshaushaltes.“
Ohne Beschluss
Im Klartext bedeutet dieser Hinweis eine Steuererhöhung für Dormitz! Eine denkbar schlechte Alternative, um die Kaufkraft der Bürger zu erhöhen!
TOP 10: Sanierung der gemeindlichen Feld- Waldwege; Genehmigung der Maßnahme und voraussichtlichen Mehrkosten.
Folgende Feld- und Waldwege werden in der Zeit vom 10.05.2011 bis voraussichtlich 20.05.2011 saniert:
Verlängerung Kirchenstraße, Länge ca. 1050 m
Verlängerung Kleinsendelbacher Straße, Länge ca. 485 m
Verlängerung Erleinhofer Straße, Länge ca. 577 m
Verlängerung Rosenbacher Straße, Länge ca. 1.005 m
Die durchschnittliche Breite der Wege wurde mit 4 m angesetzt. Auf allen Wegen wird der Unterbau in Höhe von 10 cm ergänzt und ein Oberbau in Höhe von 5 cm eingebaut.Die Anlieferung des Mineralbetons erfolgt durch die Fa. Bärnreuther + Deuerlein. Die Liefermenge wurde grob auf 3.700 t geschätzt. Die benötigte Menge an Mineralbeton ist abhängig von dem jeweiligen Zustand sowie der tatsächlichen Länge und Breite der Wege. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich angelieferter Menge. Die geschätzten Kosten auf Grundlage des Angebotes bzw. Auftrages belaufen sich auf ca. 37.425 € brutto. Weiterhin wird zum Planieren des Mineralbetons ein Gräter benötigt. Das Fahrzeug inkl. Vorrichtung wird seitens Herrn Reinhard Knetzger gestellt und von ihm bedient. Herr Knetzger wird pro Stunde für Maschinen und Arbeitslohn der Gemeinde Dormitz 71,40 € brutto in Rechnung stellen.
Eine Walze zum Verdichten wird seitens der Fa. Seubert vorgehalten (ohne Bedienung und Diesel). Pro Arbeitstag werden hierfür 238 € brutto und einmalig für An- und Abfahrt 142,80 € brutto in Rechnung gestellt. Die Walze wird von einem Gemeindearbeiter bedient. Die Gemeindearbeiter Hr. Rehm und Hr. Heinlein werden in Zusammenarbeit mit Herrn Knetzger die Arbeiten durchführen.
Die Kosten für die gesamte Maßnahme werden auf ca. insgesamt 42.200 € geschätzt. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass der Betrag stark vom tatsächlich eingebauten Material sowie von der tatsächlich benötigte Arbeitszeit abhängt.
Der Haushaltsansatz für 2011 beträgt für Unterhalt der Straßen, Wege, Gräben, Verkehrszeichen und Winterdienst 15.000 €.
Durch diese Maßnahme wird das geplante Haushaltsbudget von 15.000 € für das Jahr 2011 um ca. 27.200 € überschritten. Zu beachten gilt, dass in dem laufenden Jahr 2011 noch weitere Kosten für den Unterhalt der Straßen, Wege, Gräben, Verkehrszeichen, insbesondere dem Winterdienst, zu erwarten sind.
Der Gemeinderat Dormitz beschließt der Sanierung der Feld- und Waldwege zuzustimmen und genehmigt die geschätzten Mehrkosten.
Beschluss 12:0
Die Mehrausgaben sind lt. Bgm. Schmitt durch die zu erwartenden Mehreinnahmen in der Einkommensteuer in Höhe von 50.000 Euro im Jahr 2011 gedeckt.
Im Laufe der Diskussion erhielten wir die Information, dass die Gemeinde Kleinsendelbach dem Zweckverband zur „Kommunalen Verkehrsüberwachung“ beigetreten ist und in Zukunft an der Kleinsendelbacher Verbindungsstraße etwas Beruhigung zu erwarten ist. Die Erfahrungen, die Kleinsendelbach damit machen wird, werden wir sicher im Auge behalten.
TOP 11: Bürgerversammlung Dormitz; Genehmigung des Protokolls und Behandlung der eingegangenen Bürgeranträge
Protokoll der Bürgerversammlung 2011
Der Gemeinderat Dormitz genehmigt das Protokoll der Bürgerversammlung vom 1. April 2011.
Beschluss 12:0
Antrag Gerhard Derfuß: Errichtung eines Windkraftrades
Dieses soll am „Weihrer Berg“ durch eine Bürgergemeinschaft errichtet werden.
Derzeit sind im Regionalplan Oberfranken- West verschiedene Vorrangflächen vorgesehen z.B. bei Eggolsheim, bei Gräfenberg oder bei Hiltpoltstein.
Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich einer Windkraftanlage am Weihrer Berg unter folgenden Vorlagen zu:
1. Vorlage einer Bauvoranfrage
2. Vorlage einer Vorrangfläche für Windkraft im Regionalplan Oberfranken West
3. Rechtskräftige Änderung des Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes
Beschluss 9:3 (dagegen Hubert Schmitt, Leonhard Schmitt, Erich Mirsberger)
Neun Gemeinderäte haben die Zeichen der Zeit erkannt! Es wird ein Umdenken in der Gesellschaft stattfinden, die konservative Haltung „Windkrafträder verschandeln die Landschaft“ wird über Bord geworfen werden. Es stellt sich ohnehin für mich die Frage: warum verschandelt ein Windkraftrad, aber eine Umgehungsstraße nicht?!
Unsere Energieversorgung muss dezentralisiert werden, es kann nicht sein, dass 4 Großkonzerne uns als Endverbraucher die Preise diktieren. In Dormitz stehen uns zwei Möglichkeiten zur Verfügung Sonne und Wind, diese sollten wir nutzen.
Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung wird beweisen, ob der Mut und der Fortschrittsgedanke einiger Dormitzer Landwirte von Erfolg gekrönt sein werden. Das Bürgerforum hofft auf baldiges Gelingen und auf breite Unterstützung in der Dormitzer und Weihrer Bevölkerung.
TOP 12: Feuerwehrzufahrt; Begrenzung der Grundstücksfläche durch eine bauliche Maßnahme – erneute Vorlage
Die Grünfläche wurde lt. Beschluss vom 14.09.10 neu angesät und das Fahrverhalten beobachtet. Da nach wie vor darübergefahren wurde, wird nun diese Fläche gepflastert und verkehrssicher etwas erhöht.
Beschluss 12:0
TOP 13: Änderung der Friedhofs – und Bestattungssatzung der Gemeinde Dormitz; Baumbestattungen.
Der Gemeinderat Dormitz beschließt, die Friedhofs- und Bestattungssatzung wie folgt zu ändern:
Aufgrund des Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 GO erlässt die Gemeinde Dormitz folgende
"3. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Dormitz vom 25.11.1980 Artikel I Änderungen
(1) § 5 erhält folgende Fassung:
§ 5 Größe der Gräber
1. Die einzelnen Gräber müssen folgende Ausmaße haben:
a) bis zum 10. Lebensjahr (Kindergräber)
Reihengräber: Länge 1,50 m Breite 0,80 m
b) für die Beisetzung von Verstorbenen ab dem 10. Lebensjahr
Reihengräber: Länge 2,00 m Breite 0,90 m
Wahlgräber (Doppelgrab): Länge 2,00 m Breite 1,80 m
2. Die Tiefe des einzelnen Grabes beträt von der Erdoberfläche (ohne Erdhügel)
bis zur Grabsohle 1,80 m
bei Kindern bis 7 Jahre wenigstens 1,10 m
bei Kindern bis 12 Jahre wenigstens 1,30 m.
Bei Tieferlegung beträgt der Abstand von der Oberkante des Grabes zur Grabsohle 2,30 m.
3. Die Grabstätten, die ausschließlich zur Beisetzung von Urnen bestimmt sind (Urnengräber) haben 1,50 m Länge und 1,00 m Breite. Die Urne muss mindestens in einer Tiefe von 0,50 m, von der Erdoberfläche (ohne Erdhügel) bis zur Oberkante der Urne gerechnet, beigesetzt
4. Urnengräber am Baum sind hierfür ausgewiesene Flächen unter nummerierten Bäumen. Sie bieten jeweils Platz für zwei Urnen.
(2) § 9 erhält folgende Fassung:
§ 9 Arten der Grabstätten
1. Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:
a) Reihengräber
b) Wahlgräber (Familiengräber)
c) Urnengräber
d) Urnengräber am Baum.
2. Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in einer bestimmten Lage besteht nicht.
(3) § 11 a Urnengräber wird neu eingefügt:
§ 11 a Urnengräber
1. Urnengräber sind Erdgräber zur Beisetzung von Aschen. In diesem dürfen höchstens vier Urnen beigesetzt werden.
2. Urnengräber am Baum sind Beisetzungsstätten für Aschen innerhalb einer besonderen Abteilung des Friedhofes Dormitz. Diese werden durch die Gemeinde gärtnerisch angelegt, gepflegt und einheitlich beschriftet. Einzelne Grabstätten dürfen nicht markiert werden. An den Grabstätten dürfen keine Kränze, Blumenschmuck oder ähnliches abgelegt werden. Die Ablage von Blumenschmuck ist in kleinem Umfang nur im Bereich des Gedenkplatzes an der mit Namenstafeln versehenen Stele zulässig.
3. Es dürfen nur selbstauflösende Urnen verwendet werden.
4. Ein Erwerb ist grundsätzlich nur anlässlich eines Todesfalles möglich.
Artikel II Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.“
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Satzung in der geltenden Fassung neu bekannt zu machen.
Beschluss: 11 : 1 (Gudrun Singer)
Wieder ein Zeichen einer modernen Gemeinde. Dormitz bietet nun eine Alternative zur herkömmlichen Bestattung, gerade die Bürger, die ihren Nachkommen keine Grabpflege hinterlassen möchten oder können finden nun die Möglichkeit unter einem Baum die letzte Ruhestätte zu finden. Gerade diese „anonyme“ (nur an der Stele befindet sich der Name) Bestattungsform unter einem Baum mag für manchen Menschen ein Trost sein. Wer seinen Namen an Ort und Stelle der Urne sehen möchte hat in Dormitz die Möglichkeit ein herkömmliches Urnengrab zu wählen.
Informationen:
Bürgermeister Schmitt:
Schaltzeiten der Fußgängerampel
1.Das Landratsamt Forchheim teilt mit, dass die Schaltzeiten bei Inbetriebnahme in enger Zusammenarbeit mit Polizei und Schule eingerichtet wurde. Der Gemeinderat möchte diese deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht verändern.
2.Vergabe der Plakatierung in Dormitz
Die Firma Plakat- Konzept hat sich vorgestellt. Sie bietet an zentral die gesamte Plakatierung im Ort zu koordinieren und zu beaufsichtigen. Dies würde vor allem für Vereine bedeuten, dass sie dafür in Zukunft für Plakataktionen bezahlen müssten. Wahlen wären davon ausgenommen. Der Gemeinderat zeigte kein Interesse.
Gemeinderat Rauh:
Der Nepomuk ist aus der Restaurierung zurück und steht nun auf nicht restauriertem Sockel -> dies soll den Verantwortlichen der Städtebauförderung mitgeteilt werden.
Gemeinderat Bezold:
Beantragung der Aufstellung des Geschwindigkeitsmessers in der Karlsbader/Breslauerstraße -> wird umgesetzt
Gemeinderätin Weber:
Erkundigt sich nach dem Stand der Aussaat nach dem Konzept „Blühende Landschaften“ in der Schwabachstraße > Herr Bgm. Schmitt macht sich kundig.
Zur Gemeinderatssitzung vom 7.Juni 2011 schreibt Irina Stäblein:
Gemeinderatsmitglied Hubert Schmitt ist entschuldigt
TOP 1 Genehmigung der Niederschrift vom 10.Mai 2011
TOP 2 - 4 Bauanträge werden genehmigt ( 11:0, 10:2 [Weber, Stäblein])
Wobei es schon verwunderlich ist, dass die Festsetzungen, zumindest der neueren Bebauungspläne, nicht einzuhalten sind und Ausnahmegenehmigungen bedürfen. Entweder sollte beim Aufsetzen solcher Vorschriften schon genau überlegt werden was wirklich nötig und gewünscht ist. Dann darf es auch keine Ausnahmen für die Bauten geben. Oder man schreibt nur wenig oder nichts für die Bebauung vor. Schade ist dass durch die momentane Praxis so einfache Auflagen wie das Begrünen von Flachdächern einfach ausgehebelt werden, .. weil, wir hier im Dorf ja eh schon überall Grün haben...“. Warum dann diesen Passus in den Bauvorschriften?
TOP 5 Baumaßnahmen Errichtung eines Sichtschutzzaunes aus Beton.
Entlang des Fußweges Langenau soll ein 2 m hoher und 11 m langer Sichtschutz errichtet werden.
Beschluss jeweils 9:3 (Singer, Weber, Stäblein)
Auch sieht die Festsetzung des Bebauungsplans anderes vor: eine lebende Einfriedungen mit einbezogenen Maschendrahtzaun bis max. 1,50 m Höhe. Das hört sich doch passend für eine dörfliche Lage an. Aber eine 2 m hohe Betonmauer? Ich frage mich wozu so etwas nötig ist, muss etwas verborgen werden? Werden evtl. Wände für wildes Graffiti zur Verfügung gestellt? Schade, dass das bei der Mehrheit der Gemeinderäte Gefallen gefunden hat, den der Langenauweg wird dadurch auf jeden Fall optisch massiv eingeengt und verliert an Attraktivität.
TOP 6 Nutzungsänderung zu einem Hofladen aus einem Kartoffellager
Auf dem Grundstück Kirchenstraße 7 soll ein Hofladen errichtet werden.
Beschluss 12:0
TOP 7 Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Zuwendung für private Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramm
Es wird für 2011 keine Zuwendungen aus dem bayerischen Städtebauförderungsprogramm geben. Vorgesehen waren ca. 70.000 Euro. Die Fördermittel sind reduziert worden. Bauvorhaben von privaten Haushalten müssen später in Angriff genommen werden.
TOP 8 Jahresrechung 2010 Bekanntgabe des Ergebnisses
Aus der Abrechnung ergab sich ein positiver Übertrag von 37.289,10 €, der in den Haushalt 2011 übergeht.
TOP 9 Sanierung Außenfassade Mittagsbetreuung
Nach einer Begehung durch die Lebensmittelüberwachung sind einige Maßnahmen an dem Gebäude der Mittagsbetreuung unbedingt notwendig.
Damit die Küche vom Eingangsbereich getrennt ist, wird eine Glasschiebetür eingebaut. Der Türbereich des WC muss etwas versetzt werden. Das Küchenfenster erhält ein Fliegengitter.
Geschätzte Kosten 5500€.
Beschluss 12:0
Die Außenfassade wird gestrichen werden Kosten 4383,19 €.
Die Mitarbeiterinnen der Mittagsbetreuung geben Farbvorschläge ab, der Gemeinderat trifft dann die Entscheidung darüber.
Beschluss 12:0
Notwendige Spenglerarbeiten werden ausgeführt, Kosten 998,18 €.
Beschluss 12:0
Zur Gemeinderatssitzung vom 02.08.2011 schreibt Weber Karin:
Herr Gemeinderat Bruno Schmitt ist entschuldigt, der Gemeinderat ist beschlussfähig.
TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2011 wurde genehmigt.
TOP 2 und 3 Bauanträge Chrastek- Neu Fl.Nr. 698/1 Karlsbader Straße und Rittmaier Fl.Nr. 627 Frankenstraße wurden mit Auflagen genehmigt.
TOP 4: Antrag Bürgerforum Dormitz: Stromversorgung öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde Dormitz durch Strom von erneuerbaren Energien
Dieser Antrag wurde zurückgestellt bis zum Ende der Vertragslaufzeit mit der E.ON am 31.12.2013 und soll bei neuem Vertragsabschluss erneut vorgelegt werden.
Beschluss: 12 : 0
Da die Gemeinde bis Ende 2013 gebunden ist macht es durchaus Sinn den Antrag zu vertagen und erst vor einem neuem Vertragsabschluss erneut darüber nachzudenken und dann auch aktuelle Angebote und Alternativen zu E.ON einzuholen.
TOP 5: Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 721 und 715/3, Dormitz
Die Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 721 stellen den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.-Nr. 721 und 715/ 3 in der Verlängerung der Steinwehrstraße. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen.
Die Zufahrt zum möglichen Baugebiet muss über die Fl.Nr. 715/3 führen, sie befindet sich im Eigentum mehrerer Anlieger, deren Einverständnis noch erfragt werden muss.
Da das Baugebiet „An der Schlesierstraße“ bereits überwiegend bebaut ist bzw. derzeit bebaut wird, ist der Bedarf nach neuem Bauland gegeben.
Die Kosten für die Aufstellung eine Bebauungsplanes würden sich laut Vorab-Angebot der Firma Insumma auf ca. 5.000 € belaufen.
Der Gemeinderat beschließt dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 721 und 715/3 grundsätzlich zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt einen formalen Aufstellungsbeschluss auszuarbeiten.
Beschluss: 12 : 0
Ein neues Baugebiet bedeutet auch, dass an anderer Stelle wertvolle Fläche ausgewiesen werden muss, um die Ökobilanz auszugleichen. Bei der Ausweisung des Baugebietes besteht nun die Möglichkeit, den von allen Gruppierungen und Parteien, zu jeder Kommunalwahl, propagierten Fußweg Gründeläcker- / Sebalder Straße ein Stück näher zu rücken. Meines Erachtens ein wichtiger Schritt, um das Dorf zusammenwachsen zu lassen.
TOP 6: Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
Der Gemeinderat beschließt dem Zweckverband zur kommunalen Verkehrsüberwachung für 2 Jahre beizutreten. Nach 1 Jahr soll eine Zwischenbilanz gezogen werden. Der Zweckverband wird beauftragt für die Verfolgung von Verstößen im ruhenden Verkehr und die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen und deren weitere Verfolgung und Ahndung der dabei festgestellten Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldstelle).
Beschluss: 11 : 1 (Mirsberger Erich)
Da die Meldungen und Beschwerden der Bürger lt. Herrn Bgm. Schmitt und mehrerer Gemeinderäten immer mehr zunehmen erscheint dies die einzige Möglichkeit die Autofahrer wieder an die Einhaltung der aktuellen Straßenverkehrsordnung zu erinnern. Ein Lerneffekt tritt scheinbar nur durch Ahndung ein. Es geht dabei jedoch nicht um eine neue Einnahmequelle der Gemeinde und auch nicht um das "Abzocken" der Bürger, sondern vielmehr um die Sicherheit auf allen Straßen (Gemeindeverbindungsstraßen, Staatsstraße und Ortsstraßen). Daher ist es durchaus erwünscht, wenn sich die Anwesenheit von Ordnungshütern herumsprechen.
TOP 7: Brunnen am Feuerwehrhaus; Fugensanierung
Die mit wasserdurchlässigem Epoxidharz verfugten Pflaster haben sich ausgewaschen. Die Fugen müssen nun von der Fa. Tauber Bau neu verfugt werden. Die Kosten belaufen sich auf 2.447,95 brutto. Eine Kostenminderung soll durch die Reinigung der Pflaster durch die Gemeindearbeiter erreicht werden.
Beschluss: 9 : 3 (Rauh Gregor, Mirsberger Erich, Leonhard Schmitt)
Die Mehrausgaben durch Fehler am Bau, die sich mittlerweile angehäuft haben sind nicht mehr zu tolerieren und mit Sicherheit auch keine Werbung für den Künstler. Eine andere Möglichkeit als die Behebung der Mängel ist in diesem Fall nicht gegeben.
TOP 8: Instandsetzung der Schäden an der Laufbahn der Grundschule
Der Gemeinderat Dormitz beschließt nach Rücksprache mit der Schulleitung die Laufbahn zu sanieren, da sie für den Schulbetrieb dringend erforderlich ist. Die Kosten belaufen sich auf ca. 14.000 Euro für insgesamt ca. 50m². Evtl. ist ein Hinauszögern der Arbeiten bis 2012 und somit für den neuen Haushalt möglich.
Beschluss: 12 : 0
Informationen
Die Farbgestaltung für die Außenfassade der Mittagsbetreuung wurde in Absprache mit dem Personal und der Verwaltung und kleinen Änderungen durch den Gemeinderat beschlossen.
Zur Gemeinderatssitzung vom 06.12.2011 schreibt Weber Karin:
Herr Gemeinderat Bruno Schmitt und Gemeinderätin Irina Stäblein sind entschuldigt, der Gemeinderat ist beschlussfähig.
TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2011 Einwendungen wurden nicht erhoben und gilt somit als genehmigt.
TOP 2 Aufbau einer Responder Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr Dormitz, Vortrag Matthias Fuchs
First Responder sind Feuerwehrmitglieder, die eine Ausbildung als qualifizierte Ersthelfer absolviert haben. Ausgestattet mit der entsprechenden Ausrüstung überbrücken sie bei medizinischen.Notfällen die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes mit qualifizierten basismedizinischen Maßnahmen. Das sog. „ Therapiefrei Intervall“ wird somit für den Patienten so kurz wie möglich gehalten.
Sie stellen ausdrücklich keine Konkurrenz zu den Rettungsorganisationen dar, sonder eine sinnvolle, lebensrettende Ergänzung!
Denn jede Minute kann Leben retten!
Die Gemeinde begrüßt den Aufbau der Responder Gruppe der FFW Dormitz. Die Beschaffungskosten für ein Fahrzeug sollen im Rahmen des Haushaltes 2012 berücksichtigt werden.
Ziel ist es lt. Matthias Fuchs
1. Die Rettungszeit massiv abzukürzen, derzeit sind es 12 min Fahrtzeit, die bei Notfällen in Kauf genommen werden müssen (dabei sind die Zeiten, die die Sanitäter benötigen um zum Fahrzeug zu kommen nicht inbegriffen).
2. Die Zentrale Rettungsleitstelle in Bamberg informiert die First Responder per Funk bei allen Notfällen, die innerhalb des Bereiches der Fahrtzone von 5 min liegen.
3. Jede Nacht von 19.00Uhr bis 6.00 Uhr soll besetzt sein.
4. Derzeit sind es 25- 30 Responder
5. Ein eigenes gebrauchtes Einsatzfahrzeug im Eigentum der Gemeinde/bzw. FFW
Beschluss 11:0
Mit der Gründung der First Responder Gruppe der FFW / Dormitz ist eine hervorragende Idee in die Tat umgesetzt worden und verdient allerhöchsten Respekt für die vielen aktiven vor allem jungen Feuerwehrleute, die ehrenamtlich ihre Zeit für die Gemeinschaft zur Verfügung stellen. Ich möchte deshalb alle Dormitzer Bürger aufrufen, diese Gründung vor allem finanziell zu unterstützen.
TOP 3 bis 4: Es handelt sich hierbei um einen Bauantrag und um einen Antrag zur isolierten Befreiung für ein Carport
TOP 5: Errichtung der „ Bürgerstiftung Dormitz“; Vereinbarung mit der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG
Der Vereinbarung und der Satzung wird zugestimmt. Der Stiftungsrat soll aus 5 Personen, inklusive des 1. Bgm. Schmitt, bestehen.
Folgende Stiftungszwecke werden festgelegt:
a) Das öffentliche Gesundheitswesen
b) Jugend- und Altenhilfe
c) Kultur, Kunst und Denkmalpflege
d) Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe
e) Umwelt- und Naturschutz sowie die Landschaftspflege
f) Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege#
g) Die Rettung aus Lebensgefahr
h) Den Tierschutz
i) Den Sport
j) Heimatpflege und Heimatkunde
k) Wissenschaft und Forschung sowie
l) Die Religion
Beschluss 11:0
Eine gute Sache für Dormitz! Es hat nun jeder Bürger die Möglichkeit der Gemeinde Geld zur Verfügung zu stellen, die dann der Stiftungsrat für sinnvolle Zwecke weiterreicht. Der Spender kann dies steuerlich geltend machen.
TOP 6: Haushalt 2012; Vorberatung möglicher Maßnahmen.
Einnahmen Zuschuss Städtebauförderung 30.000 Verkauf Grundstücke Langenau 400.000 Erschließung Karlsbader/Leutm. 54.000 Erschließung Gründeläcker II 225.000 Anlieger Rosenweg/Tulpenweg/Lupinenweg Ausbaubeiträge 54.000 Anlieger Beiträge Gehweg Hauptstraße 40.000 Kanalherstellung Bierleinswiesen 75.000 Investitionspauschale 30.000 Entnahme Rücklage aus Haushalt 2011 ???? Zuführung vom Verwaltungshaushalt 200.000 Gesamt 1.128.00
Ausgaben VG- Investitionsumlage, gemessen an Einwohnerzahl 30.000 FFW- Atemschutz + Ausrüstung 2.000 FFW – First Responder Gebrauchtfahrzeug ca. 7.000 Schule – Sanierung Laufbahn 30.000 Hauptschule Neunkirchen, Investitionsumlage 5.000 Leader +/ Jugendclub Leuchtturm 2.000 Schützen Schießanlagen Zuschuss 2. Teil, lt. Beschluss 5.000 Ökokonto 4.000 Städtebauförderung, Fassadensanierung 80.000 Hauptstr. Gehsteig Sanierung,Schwabachstr.- Brandb. 80.000 Erschließung Gründeläcker II 250.000 Sanierung, Rosenweg, Tulpenweg, Lupinenweg 90.000 Grunderwerb, -steuer, Vermessg, Notar, Gründeläcker II 150.000 Erschließung Karlsbader/Leutmannsdorfer, Restabwicklung 60.000 Brandbach Hochwasserkonzept mit Anlieger Gemeinden 8.000 Abwasserverband RUE 18 / 50 % Anteil 202.000 Abwasserverband – Beitrag Investition + Klärwerk 120.000 Aussegnungshalle, Urnenstelen, Baumbestattung 30.000 MZH – Sanierung / Innenraum / WC 60.000 MZH – Ausstattung (10 Tische/60 Stühle) 10.000 Bauhof – Beschaffung 1.100 Tilgung Darlehen Friedhof 1.900 Tilgung Darlehen Banken 19.000 Gesamt 1.240.000
Ohne Beschluss
Informationen:
Karin Weber lädt alle GemeinderätInnen und die gesamte Bevölkerung zur gemeinsamen Veranstaltung mit dem Bund Naturschutz
am 13.12.2011 um 19.30 Uhr
ins Gasthaus „Grüner Baum“ in Dormitz ein:
„Braucht Dormitz die Umfahrung wirklich? Alternativen sind möglich!“

