Fragen und Antworten zum
Gewerbegebiet

Wie kann es sein, dass im ehemaligen Gewerbegebiet Langenau kürzlich eine Baugenehmigung erteilt wurde, obwohl
der Bebauungsplan als unwirksam erklärt wurde?
Eine Baugenehmigung kann die Gemeinde auch für den Außenbereich befürworten. Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber
insbesondere für landwirtschaftliche Bauwerke oder in Ausnahmefällen für weitere Bauvorhaben, die sich von ihrer
Natur her nicht in ein Plangebiet einfügen ( Waldschänke, Mobilfunkturm etc.) geschaffen. Ein Gewerbebetrieb mit
Wohnhaus fällt normalerweise nicht unter diese Regelung, deshalb ist auch davon auszugehen, dass es sich hier um
eine rechtswidrige Baugenehmigung handelt.
Wenn es sich hierbei um eine rechtswidrige Baugenehmigung handelt, warum wurde diese dann vom Landratsamt erteilt und kann diese dann nicht angefochten werden?
Hier müsste man das Landratsamt fragen, warum es gegen geltende Rechts- und Verwaltungsvorschriften verstößt.
Wenn die Behörde die rechtswidrig erteilte Baugenehmigung nicht selbst aufhebt, besteht zwar für Nachbarn die Möglichkeit gegen eine solche Baugenehmigung vorzugehen, diese ist aber sehr eingeschränkt, da die Kläger nachweisen müssen, dass sie erheblich in ihren Rechten verletzt sind (z.B. erheblichen Lärmbelästigungen durch den Bau und die Nutzung des Bauwerks ausgesetzt sind). Diese Klagebefugnis wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Bayreuth verneint.
Warum wenden sich einige Anwohner gegen diese Baugenehmigung, wo es sich hierbei anscheinend doch um ein Gewerbe handelt, von dem keine größeren Belästigungen zu erwarten sind?
Die Bürger der Erleinhofer Str. wohnen in einem reinen Wohngebiet. In der Regel kann man davon ausgehen, dass man hier von erheblichen Lärmbelästigungen und Schadstoffen, die z.B. von Baufahrzeugen, LWk’s, aber auch von regen Durchgangsverkehr verschont wird.
Zum Schutze der Bürger müssten deshalb Regelungen getroffen werden, die diese Beeinträchtigungen verhindern. Diese Regelungen müssen bereits im Rahmen der Baugenehmigung erteilt werden. Eine Auflage, die lediglich den Schwerlastverkehr einschränkt sehen die betreffenden Anwohner aber als unzureichend. Als Schwerlastverkehr bezeichnet man Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t, d.h. die meisten der LkW’s die bereits jetzt die Erleinhofer Str. befahren zählen gar nicht zum Schwerlastverkehr.
Welche Auswirkungen können von einer Lagerhalle, einem Wohnhaus und wenigen Büros ausgehen?
Die Lagerhalle mit den Büroräumen könnte intensivst genutzt werden. Theoretisch könnten neben dem bereits vorhandenen LkW-Verkehr weitere zahlreiche Lkw’s täglich diese Lagerhalle zu verschiedenen Zeiten anfahren. Darüberhinaus sind Nutzungsänderungen jederzeit beantragbar.
Welche Auswirkungen haben bereits vorhandene Gewerbe in diesem Gebiet?
Bereits im letzten Sommer wurden in einem Zeitraum von 5 Stunden alleine 37 Lkw Fahrten gezählt – und all diese Lkw’s und auch weitere Baufahrzeuge fahren durch ein reines Wohngebiet – auf einer Straße, die diese Fahrzeuge mit Fußgänger und morgens und mittags vor allem mit Schulkindern teilen. Denn an der Erleinhofer Str. gibt es für längeres Teilstück keinen Gehsteig und der vorhandene Gehsteig im Einmündungsbereich wird des öfteren von größeren Fahrzeugen befahren um ein Ein- oder Ausscheren ohne zusätzliches Hin- und Herrangieren zu vermeiden. Dass einige Lkw’s und Baufahrzeuge vereinzelt schon am frühen Morgen oder am späten Abend durch die Straße donnern sei nur am Rande erwähnt.
Die Belästigungen die bereits jetzt bestehen sind für die Anwohner kaum zu ertragen, doch obwohl der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wurde und die Baugenehmigungen daher rechtswidrig erteilt wurden, ist es den Anwohnern jetzt nicht mehr möglich sich gegen die Nutzung der rechtswidrig genehmigten Bauwerke und deren dadurch entstehenden Emissionen vorzugehen.
Warum kann man gegen diese Belästigungen nicht auch erst dann vorgehen, wenn diese tatsächlich eintreten?
Ist eine rechtswidrige Baugenehmigung bestandskräftig, kann man als Anwohner nicht mehr dagegen vorgehen, da sich die Anwohner indirekt durch Duldung dieser Baugenehmigung damit einverstanden erklärten.
Welche Auswirkungen hat das Wohnhaus in der Langenau?
Auf jeden Fall hat der Bauherr für die Wohnbebauung ein äußerst günstiges Baugrundstück erworben, da ein Gewerbegrundstück wesentlich billiger ist, als ein vergleichbares Grundstück in einem Wohngebiet (ca. ein Viertel des Baulandpreises). Inwieweit die Genehmigung von bereits mehr als 3 Wohnungen für die weitere Verwirklichung des Gewerbegebietes hinderlich ist bleibt abzuwarten.
Ist mit weiteren Bauanträgen zu rechnen?
Das Landratsamt hat gegenüber dem Gericht erklärt, dass vorerst keine weiteren Baugenehmigung folgen werden. Somit bleibt zu hoffen, dass weitere rechtswidrige Baugenehmigungen nicht noch einmal erteilt werden.
Ist es absehbar, dass das Gewerbegebiet in nächster Zeit rechtmäßig bebaut werden kann?
Das hängt in erster Linie von der Erschließung ab, die wiederum von der Verwirklichung der Umgehungsstraße abhängig ist. Unabhängig von der Erschließung über die Umgehungsstraße könnte das Gewerbegebiet auch durch eine direkte Anbindung an die Staatsstraße erfolgen, was aber erhebliche Kosten mit sich bringt. Man sollte aber auch nicht vergessen, dass bereits das Gewerbegebiet Bierleinswiesen besteht, welches nicht für unwirksam erklärt wurde und ebenfalls bebaut werden könnte.
Könnte das Gebiet Langenau nicht in ein Wohngebiet umgewandelt werden?
Da das Gebiet durch den evtl. Bau der Umgehungsstraße durchtrennt wird, ist dieses Gebiet ohnehin nur bedingt für eine Wohnbebauung geeignet. Außerdem schließen bereits bestehenden Gewerbebetriebe eine Umwandlung planungsrechtlich aus.

