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Westumgehung Dormitz



"Einwände zur Westumgehung Dormitz"

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Dormitz,

nur noch bis zum 19.10.09 haben Sie Zeit!

Eine Hilfestellung für mögliche Einwendungen zur Planfeststellung der Verlegung der Staatsstraße 2240 um Dormitz haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Bitte werden Sie aktiv, reichen Sie Ihre Einwendungen ein, damit dieses gigantische Bauwerk nicht zur menschenfeindlichen, naturzerstörenden, unwirtschaftlichen Wirklichkeit wird.

Alle Einwendungen müssen bis spätestens 19.10.2009 entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz oder bei der Regierung von Oberfranken, 9544 Bayreuth, Ludwigstrasse 20, Zimmer Nr. K 215 erhoben werden.

Einwendungsberechtigt ist jeder, der sich betroffen fühlt (Anwohner, Grundstückseigentümer, Erholungssuchende, ...) und dies begründet.

Überblick der Einwände: (Klick auf den Einwand bringt Sie direkt zum Text)

  1. Sicherheit für Fußgänger und Rafahrer am Kreisverkehr Richtung Weiher

  2. Sicherheit für Fußgänger und Rafahrer an der Einmündung Erleinhofer Str.

  3. Verkehrsprognosen auf Grundlage des Verkehrsgutachtens Inovaplan 2009

  4. In schalltechnischen Berechnungen werden die Höhenanstiege nicht ausreichend berücksichtigt

  5. Einsatz einer lärmreduzierenden Asphaltdeckschicht

  6. Berechnungen zur Schadstoffberechnung

  7. Wertminderung meines Wohnhauses durch Ansteigen der Emissionswerte

  8. Nutzen- Kosten- Gegenüberstellung für die festgelegte Trasse

  9. Klimarahmenkonventionen, Energieeinsparung und Minimierung des Flächenverbrauchs

  10. Bauwerk befindet sich in Dringlichkeit 1R

  11. Alternative Trassen wurden nicht ausreichend geprüft

  12. Rückstufung der St 2240alt, erforderliche Sanierungsmaßnahmen

  13. Überfahrung des Hohlweges mit uralten Eichenbestand

  14. Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope

  15. Überfahrung von alten Streuobstbeständen, BayNatSchG. Artikel 13d

  16. Zerstörung des Uferbereiches des Ebersbaches, BayNatSchG. Artikel 13d

  17. Unfallstatistik irreführend/nicht aussagekräftig

  18. Hochwassergefahr im Bereich Ebersbach/Brandbach

  19. NEU: Trassierung Entwässerungsabschnitt 4 und 5

  20. NEU: Änderungen ohne öffentliche Auslegung


Auf den Seiten der Bügerinitiative "Bürger informieren Bürger" sind ebenfalls Einwände vorformuliert und weitere interessante Hinweise zum Verfahren beschrieben.


1. Sicherheit für Fußgänger und Rafahrer am Kreisverkehr Richtung Weiher
Ich erhebe Einspruch gegen die fehlende Verkehrssicherheit am Geh- und Radweg am Kreisverkehr Süd bei Weiher (Bau-km 0+198 bis Bau-km 0+282 der St 2240alt). Die Sicherheit ist durch die höhengleiche Ausführung nicht gegeben. Diese Ausführung stellt eine nicht zu akzeptierende Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer dar, vor allem durch Schüler und Pendler ist dieser Geh- und Radweg stark frequentiert und erfüllt nicht die erforderliche Sorgfaltspflicht für Planungen an dieser Stelle.

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2. Sicherheit für Fußgänger und Rafahrer an der Einmündung Erleinhofer Str.
Ich erhebe Einspruch gegen die fehlende Verkehrssicherheit am Geh- und Radweg bei der Einmündung Erleinhofer Straße an der Querung bei Bau-km 1+720, sie ist in der Ausführung mit Fahrbahnteiler und Dreiecksinsel durch die höhengleiche Ausführung, nicht gegeben. Diese Ausführung stellt eine nicht zu akzeptierende Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer dar, vor allem durch Schüler und nach Erschließung des Gewerbegebietes Langenau durch Pendler ist dieser Geh- und Radweg und durch die ortsverbindende Funktion (Erleinhof, zu Dormitz gehörend, Rosenbach, Ebersbach, Neunkirchen) stark frequentiert und erfüllt nicht die erforderliche Sorgfaltspflicht für Planungen an dieser Stelle, zumal an dieser Stelle eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h besteht. Darüber hinaus verbindet dieser Weg zwei Reitställe, die Querung der Reiter mit Pferd stellt an dieser Stelle ein erhöhtes Verkehrsrisiko dar.


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3. Verkehrsprognosen auf Grundlage des Verkehrsgutachtens Inovaplan 2009
Ich erhebe Einspruch gegen die Verkehrsprognosen auf Grundlage des Verkehrsgutachtens Inovaplan 2009 und zweifle sie sehr stark an, da wichtige Parameter vernachlässigt wurden. Für Dormitz wurden keine aktuellen Verkehrszählungen wie z.B. aktuelle Ziel- und Quellverkehrszählungen durchgeführt. Haushaltsbefragungen aus dem Verkehrsast Richtung Forchheim und Neunkirchen fehlen vollständig. Der zu erwartende Verkehr nach Fertigstellung aller Ortsumfahrungen von Schnaittach bis Erlangen wurde nicht ausreichend gewürdigt und in die Berechnungen mit einbezogen. In diesem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Umfahrung des Nürnberger Kreuzes aufmerksam gemacht, die vorwiegend Schwerlastverkehr Zeit und Geld sparen lässt und somit eine Abkürzung von der A9 zur A73 ermöglichen. Diese Prognose wird vollständig missachtet und nicht untersucht.


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4. In schalltechnischen Berechnungen werden die Höhenanstiege nicht ausreichend berücksichtigt
Ich erhebe Einspruch gegen die schalltechnischen Berechnungen, denn die Höhenanstiege wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Die Überwindung des Rosenbacher Berges erfordert je nach Höhenlage einen unterschiedlichen erhöhten Energiebedarf und verursacht somit erhöhtes Lärmpotenzial durch Auf- und Abfahren des Höhenzuges. Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen und die damit verbundenen Grenzwertüberschreitung gem. der 16. BImSchV sind deshalb erneut und nach den tatsächlichen topographischen Gegebenheiten zu überprüfen. Die schallschutztechnischen Berechnungen basieren auf fehlerhaften Berechnungen der Verkehrsprognose aus dem Gutachten der Inovaplan Studie von 2009.


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5. Einsatz einer lärmreduzierenden Asphaltdeckschicht
Ich erhebe Einspruch gegen die vorgesehene Asphaltbauweise, die eine Lärmminderung von 2 dB(A) vorsieht. Aufgrund der 6 % Steigung und des prognostizierten Anstieges der Verkehrsbelastung von LKW und Kfz fordern wir den Einsatz einer lärmreduzierenden Asphaltdeckschicht nach dem Stand der Technik. Verweis auf „Info UmweltBundesAmt Nr.47/2006“, demnach ist eine Asphaltdeckschicht mit einer Lärmminderung bei 70 km/h von 7 dB(A) möglich.


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6. Berechnungen zur Schadstoffberechnung
Ich erhebe Einspruch gegen die Berechnungen zur Schadstoffberechnung, da sie die auf fehlerhaften Berechnungen der Verkehrsprognose aus dem Gutachten der Inovaplan Studie von 2009 basieren. Aufgrund der fehlenden aktuellen Verkehrszählungen in und um Dormitz können hier keine zuverlässigen Aussagen getroffen werden.


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7. Wertminderung meines Wohnhauses durch Ansteigen der Emissionswerte
Ich erhebe Einspruch für die in der Planfeststellung festgelegten Trasse da aufgrund der nahen Wohnlage die Immissionen ansteigen und mein Wohnhaus eine Wertminderung erfährt.


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8. Nutzen- Kosten- Gegenüberstellung für die festgelegte Trasse
Ich erhebe Einspruch gegen die Planfeststellung, da die Nutzen- Kosten- Gegenüberstellung für die festgelegte Trasse nicht gegeben ist.


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9. Klimarahmenkonventionen, Energieeinsparung und Minimierung des Flächenverbrauchs
Ich erhebe Einspruch gegen die Verlegung der St2240, weil es den Klimarahmenkonventionen der Vereinten Nationen widerspricht, den Vorgaben der Energieeinsparungen und der Aufforderung zur Minimierung des Flächenverbrauchs des Umweltministeriums wiederspricht.


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10. Bauwerk befindet sich in Dringlichkeit 1R
Ich erhebe Einspruch, weil das geplante Bauwerk sich in Dringlichkeit 1R befindet und die Planungsreihenfolge des Freistaates Bayern nicht eingehalten wird.


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11. Alternative Trassen wurden nicht ausreichend geprüft
Ich erhebe Einspruch gegen die geplante Trassenvariante, da im Planfeststellungsverfahren die Variante I nicht ausreichend geprüft und gewürdigt wurde. Unberücksichtigt blieben z.B. Fahrbahnbreitenanpassung nach Richtlinien für die Anlage von Straßen, Gehwegverbreiterung, Auftragen einer durchgehenden lärmreduzierenden Asphaltdeckschicht, Verbesserung des ÖPNV, Aufnahme in den Kurzzonentarif 400 der Stadt Erlangen usw. Weiterhin ist festzustellen, dass Variante 2 nicht durchführbar ist, da mittlerweile teilweise Gelände bebaut ist. Variante 3 den gesetzlichen Vorgaben widerspricht und nach heutigem Recht nicht mehr haltbar ist. Es ist festzustellen, dass in der Planfeststellung keine seriöse planerisch haltbare Variantenprüfung stattgefunden hat.


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12. Rückstufung der St 2240alt, erforderliche Sanierungsmaßnahmen
Ich erhebe Einspruch gegen die Rückstufung der St 2240alt – Ortsdurchfahrt von Abschnitt 460/Station 0,616 bis Abschnitt 460/Station 1,519, bevor dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen von Seiten des Straßenbauamtes ausgeführt wurden.


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13. Überfahrung des Hohlweges mit uralten Eichenbestand
Ich erhebe Einspruch gegen die Überfahrung des Hohlweges mit uralten Eichenbestand (Biotop X6332-251.1) und dessen Bewohner, welches nach den Vogelschutzrichtlinien vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG), nach Artikel 3 Abs 2b und Artikel 4 Abs. 1a, b, c, d und nach dem FFH-Gebiete (Richtlinie 92/43/EWG)und nach BayNatSchG §42 Artikel 7 – 12 zu schützen sind.


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14. Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope
Ich erhebe Einspruch gegen die Überfahrung von allen Flächen, die unter den Schutz des BayNatSchG. Artikel 13d fallen, wie extensives Grünland (GE), naturnahe Hecken (WH), naturnahe Feldgehölze (WO) und Streuobstbestände (WÜ) sowie Auwald bzw. gewässerbegleitende Gehölze (WA / WN) entlang der Fließgewässer, insbesondere Brand- und Ebersbach. Insgesamt werden von der Maßnahme 0,14 ha gesetzlich geschützte Biotope zerstört und oder in ihrer Funktion beeinträchtigt.


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15. Überfahrung von alten Streuobstbeständen, BayNatSchG. Artikel 13d
Ich erhebe Einspruch gegen die Überfahrung von alten Streuobstbeständen, die ein wertvolles nach dem BayNatSchG. Artikel 13d und nach den Vogelschutzrichtlinien vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG), nach Artikel 3 Abs 2b und Artikel 4 Abs. 1a, b, c, d zu schützen sind.


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16. Zerstörung des Uferbereiches des Ebersbaches, BayNatSchG. Artikel 13d
Ich erhebe Einspruch gegen die Zerstörung des Uferbereiches des Ebersbaches, der in Höhe von Bau-km 1+765 zur Erschließung der Grundstücke Fl.- Nrn. 408, 409 und 410 südlich der Neubaustrecke und parallel zum Ebersbach einen öffentlichen Feld- und Waldweg (Grünweg) erhalten soll. Einer Asphaltierung in einer Befestigungsstärke von 20 cm wird hier massiv nach BayNatSchG. Artikel 13d widersprochen.


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17. Unfallstatistik irreführend/nicht aussagekräftig
Ich erhebe Einspruch gegen die Einbeziehung der im Erläuterungsbericht der Planfeststellung unter Punkt 2.3.5. Verbesserung der Verkehrssicherheit angeführten Unfallstatistik der letzten 8 Jahre, an den Einmündungsbereichen der St2240 Dormitz / Weiher und Dormitz / Neunkirchen. Diese Unfälle haben nichts mit der Verlegung der Staatsstraße um Dormitz zu tun und können nicht als Argument für den Bau der Umgehung Dormitz herangezogen werden. Diese Unfallschwerpunkte, die durch die Planungen des Straßenbauamtes verursacht wurden, können ohne Umgehungsstraßenbau kostengünstiger bereits jetzt durch Kreisel entschärft werden. Darüber hinaus beweist die angeführte Statistik, dass auf den Umgehungsstraßen und deren Einmündungen mehr Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten und getöteten Menschen stattfanden, als auf der Innerorts Durchfahrt. Mit einer erhöhten Unfallstatistik ist deshalb aufgrund der vorgeschlagenen Höchstgeschwindigkeit von 100km/h und dem geplanten Kurvenradius auf der Umgehung Dormitz zu rechnen. Desweiteren kann mit einfachen kostengünstigen Baumaßnahmen die Verkehrssicherheit innerhalb von Dormitz erhöht werden, in dem man die Innerortsdurchfahrt nach den Straßenrichtlinien (RAS) verengt, die Gehwege verbreitert, Radwege anlegt und dadurch den Durchgangsverkehr verlangsamt. Somit wäre kostengünstiger mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erreicht.


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18. Hochwassergefahr im Bereich Ebersbach/Brandbach
Ich erhebe Einspruch gegen die geplante Trassierung der neuen St2240 im Bereich Entwässerungsabschnitt 4 Bau-km 1+150 bis Bau-km 1+750 (WWA Kronach) und Entwässerungsabschnitt 5 Bau-km 1+750 bis Bau-km 1+850 (WWA Kronach) aufgrund der wassertechnischen Untersuchungen im lt. “ Informationssystem Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern“ „wassersensiblen Bereich“ des Ebers- und Brandbaches. In den Untersuchungen des Wasserwirtschaftsamtes Kronach wurden die Regenwassermengen, die durch das später erschlossene und bebaute Gewerbegebiet „Langenau“ zusätzlich im Notüberlauf in den Ebersbach geleitet werden unberücksichtigt gelassen. Bereits ohne Gewerbegebiet konnte durch das Laser- Scanning- Verfahren festgestellt werden, dass das Anwesen Fl. Nr. 417 im HQ100-Fall einen nicht akzeptablen Aufstau verursacht und das Gebäude Ausgleichszahlungen zu erwarten hat. Durch die Klimaveränderungen wird es in unseren Breitengraden zu erhöhten Niederschlagsmengen führen, dies wurde ebenfalls nicht genügend gewürdigt. Es ist zu befürchten, dass die Anwesen der Erleinhofer Straße und die vorderen Anwesen der Richard-Wagner-Straße nach der Baumaßnahme St2240 mehrfach von Hochwasser betroffen sind, da der Ebersbach trotz Retentionsflächen nicht ausreichend Wasser fassen kann. Bereits heute ist ca. 2 x jährlich die Erleinhofer Straße geflutet.


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19. Trassierung Entwässerungsabschnitt 4 und 5
Ich erhebe Einspruch gegen die geplante Trassierung der neuen St2240 im Bereich Entwässerungsabschnitt 4 Bau-km 1+150 bis Bau-km 1+750 (WWA Kronach) und Entwässerungsabschnitt 5 Bau-km 1+750 bis Bau-km 1+850 (WWA Kronach) aufgrund der wassertechnischen Untersuchungen im lt. „Informationssystem Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern“ „wassersensiblen Bereich“ des Ebers- und Brandbaches. Aufgrund der wassertechnischen Untersuchung ist in den Regenspitzenzeiten mit einem Wasseranstieg zwischen 0,25 m und 0,5 m zu rechnen. Die Ölabsscheider des in der Erleinhofer Straße ansässigen Kfz Betriebes kommen unter dem Wasserspiegel zum Liegen, das gesamte Gelände und Bauwerk wird unterspült. Vor einer Verseuchung des Grundwassers wird an dieser Stelle dringend gewarnt.


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20. Änderungen ohne öffentliche Auslegung
Ich erhebe Einspruch gegen die Umsetzung der von der Gemeinde Dormitz gemachten Einwendungen ohne erneute öffentliche Auslegung der veränderten Planfeststellung. Das demokratische Recht des Bürgers und das Straßenrecht werden missachtet, die Fristen für die Auslegung der veränderten Planfeststellung werden nicht gewahrt.
Die gemeindlichen Einwendungen, siehe Beschluss vom 28.09.09, stellen eine gravierende Änderung des Trassenverlaufes und der Verkehrsführung dar.

  • große Annäherung an die Wohnbebauung in Weiher (Verschiebung um 30m bis 50m nach Westen)
  • eine gravierende Veränderung der Verkehrsführung für den landwirtschaftlichen Verkehr (längere Wege)
  • eine gravierende Verkehrsänderung durch die Anbindung der Erleinhofer Straße an die Umgehungsstraße (Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch Durchgangsverkehr, Gefahr der Abkürzung zur St2240)
  • ein gravierender baulicher Eingriff auf Höhe des Fuß- und Radweges nach Weiher, im Bereich der weiteren Wasserschutzzone der Marloffsteiner Gruppe
  • ein gravierender baulicher Eingriff in naturschutzrechtliche Belange am Eichenhabitat das BayNatSchG wird an dieser Stelle verletzt. Eine erneute naturschutzrechtliche Untersuchung ist dringend erforderlich.
Den Bürgern, die durch die gravierenden Veränderungen in den Planungen betroffenen sind, wird das Recht auf mögliche Einwendungen verwehrt.


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