Archiv -- Pressemitteilung zum Artikel:
"Votum für die Anlieger
Richter haben Bedenken bei Dormitzer Gewerbegebiet"
des Fränkischen Tag, 7. Juni 2006

Das Bürgerforum Dormitz nahm mit Erstaunen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Kenntnis.
Schon in der Planungsphase zum Gewerbegebiet machte unsere Gemeinderätin, Weber Karin, das Gremium auf die problematische Verkehrsführung zum Gewerbegebiet „Langenau“ aufmerksam. Der fehlende Fußweg und die spitzwinklige Einmündung der Erleinhoferstraße an der Hauptstraße machen eine ordentliche und sichere Führung des Schwerlastverkehres unmöglich, so bestätigte nun auch der Richter.
Dass auch Anlieger, die an der betroffenen Zufahrtsstraße des Gewerbegebietes liegen, Klagemöglichkeiten haben, ist durch Rechtsprechung bereits seit 1998 gefestigt. Einige Anlieger haben im Alleingang mit viel Mut, auch die Meinung des Bürgerforums in Recht umgesetzt. Dabei hatten die Richter, genau so wie das Bürgerforum Dormitz im Vorfeld, einer Lärm-, Abgas- und Staubentwicklung eine Absage erteilt.
Die Urteilsbegründung lässt keine Revision zu, die Kosten des Verfahrens hat die Gemeinde zu tragen.
Leider konnte auch bisher der Bedarf für Gewerbeflächen in Dormitz nicht festgestellt werden, dies war im Genehmigungsverfahren jedoch eines der Hauptargumente für die Ausweisung. Lediglich ein Gewerbetreiber kaufte sich eine Fläche, der andere besaß die Fläche bereits.
Zusätzliche Arbeitsplätze konnten dadurch auch nicht geschaffen werden, da die Flächen hauptsächlich als Lagerhallen genutzt werden. In Anbetracht des politischen Tenors der letzten Jahre ist darüber hinaus mit der Streichung der Gewerbesteuer zu rechnen.
Einnahmen werden demnach sehr spärlich aus dem Gewerbegebiet in den Gemeindehaushalt fließen. Somit käme auch kein Ausgleich für die von der Gemeinde zu leistenden Zinsen für die Kreditaufnahme zur Finanzierung der Grundstücksankäufe zustande. Bürgermeister Schmitt teilte bereits die Kosten mit: 0,90 Euro/qm/Jahr, d.h. bei 40.000 qm sind das 36.000 Euro /Jahr, abzüglich der verkauften Flächen. Zinssteigerungen sind hierbei noch nicht eingerechnet.
Der Richter stellte in seinem Urteil klar, dass das Gewerbegebiet unter anderem deshalb abgelehnt werden musste, da keine ausreichende Erschließung vorhanden ist. Nur eine veränderte Verkehrslage, z.B. die Erschließung über die bereits geplante Umgehungsstraße würden die Erschließung sichern. Das Straßenbauamt Bamberg gab jedoch bereits bekannt, dass nach der aktuellen Einstufung vorerst nicht mit der Dormitzer Umgehungstraße zu rechnen ist.
Das legt unserer Meinung nach den Umkehrschluss nahe;
So lange kann Dormitz und seine Bürger das vermeintliche Gewerbegebiet „Langenau“ nicht finanzieren. Zumal der Haushalt ohnehin geringen Spielraum für Investitionen zulässt und die Kreisumlage immer mehr fordert. Ein weiteres im Flächennutzungsplan vorgesehene Gewerbegebiet und für Dormitz durchaus ausreichend befindet sich auf den Bierleinswiesen.
Weber Karin
Vorsitzende
Hier der Zeitungsartikel:

Text des Artikels (Ausschnitt):
Votum für die Anlieger
Richter haben Bedenken bei Dormitzer Gewerbegebiet
Dormitz (fr) -- Eine empfindliche Niederlage hat die Gemeinde Dormitz jetzt vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München einstecken müssen. So gaben die Richter der Normenkontrollklage von Anliegern der Erleinhofer Straße gegen den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Langenau" statt.
Wie Bürgermeister Gerhard Schmitt in der jüngsten Sitzung dem Gemeinderat mitteiltesah das Gericht die Bedenken und Anregusngen der Kläger nicht umfassend rechtlich gewürdigt. Diese hatten sich "gegen den ab- und anfahrenden Gewerbeverkehr" gewehrt.
Umstrittene Einmündung
Die Kammer machte sich dabei außerdem die Ansicht zu eigen, dass gerade die Situation der spitzwinkeligen Einmündung der Erleinhofer Straße mit ihrer geringen Straßen und Einmündungsbreite erhebliche Probleme im Hinblick auf Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs mit sich bringe.
Selbst die möägliche Einrichtung von entsprechenden Verkehrsleitsystemen konnte das Gericht nicht beeinflussen, wie ein sichtlich verärgerter Bürgermeister erläuterte. Es habe sich offensichtlich an die geänderte Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes angelehnt.
Anbindung durch Umgehung
Vor allem aber der nicht konkret absehbare Zeitraumfür die Verwirklichung der geplanten Westumgehung, durch die das Gewerbegebiet letztlich verkehrsmäßig angebunden werden sollte, habe gegen eine absehbare Verbesserung der Beeinträchtigungen bei den Anliegern gesprochen. In der Konsequenz dürfte dieses Urteiljetzt für die Gemeinde Dormitz bedeuten, dass die schon bestehenden Betriebeim Zuge des Bestandsschutzes zwar dort verbleiben dürfen, neue Ansiedlungen aber durch den jetzt als ungültig deklarierten Bebauungsplan erst einmal nicht möglich sein werden -- solange nicht eine alternative Verkehrsanbindung gefunden wird.
Ohne größere Probleme passieren konnte anschließend der Antrag auf Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser ... (Artikel gekürzt)

